Allgemeine Geschäftebedingungen (AGB) für Coaching, Beratung, Seminare (StandJanuar 2020)

 

§ 1Anwendung der Allgemeinen Geschäftebedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftebedingungen regeln die Gesohäftebedingungen zwischen dem Coach und TrainerDennis Herold ( nachfolgend Coach genannt) unddem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag mi Sinneder § 611 fBGB, soweit zwischen denVertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung ni beruflichen und privaten Entscheidungesituationen (Coaohing) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung undkognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertragohne Angabevon Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnisnicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichenGründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wennes Gründe gibt, die ihn ni Gewiosenokonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

4) Bricht der/die Coachee/Trainee den Coachingprozess vorzeitig ab, entotehen folgende Honoraransprüche:

Stornierung binnen 14Tagen nach Vertragsabschluss: kein Honoraranspruch

Stornierung vor Beginn des Coachingprozess: 25% des vereinbarten Honorars

Stornierung nach Beginndes Coachingprozess: 75% des vereinbarten Honorars

 

§2Inhalt des Dienstvertrages

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee ni derForm, dasser seine Kenntnisse und Fähigkeiten zweoks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden,die dem mutmaßlichen Willen des/der Coacheeenteprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein oubjektiv erwarteter Erfolg des C o a c h e s kann nicht in Aussioht gestellt odergarantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist d a h e rdie Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw.Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziele des/der Coachee.

Soweitder/die Coachee die Anwendungderartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entepannungoverfahren ablehntund ausschließlich nach wiesenschaftlich anerkannten Methoden geoaocht/trainiert werden wil, hater dasdem Coach gegenüber uz erklären.

 

§3Rechtliche Rahmenbedingungendes Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrüoklich keine Ausübung der Heilkunde gem. HPG § 1Abs. 2.

2) Coachingund Training sind keine Poyohotherapieund kein Ersatz für eine Poyohotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw.

Trainingeprozesses dievolle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, ale auch außerhalbder Coaching- bzw. Trainingotermine. Die Teilnahme aneinem Coaching bzw. Training setzteine normale paychische und physische Belastbarkeit voraus.

IstderVeranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltungnicht der Coach/Trainer,genießen die Coachees/Trainees keinen Vereicherungsschutz durch ihn.

 

§3 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fallen aber nur bei aktiver Mitwirkungdes/der Coachee sinnvoll. Diesgilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für einCoaching bzw. Trainingwie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung f ü rden Fortgang einer weiteren Beratung i mSinne des/der Coachee bestimmend sein.

3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/dieCoache die Coaohing- bzw. Trainingainhalte verneint. Auch der/die Coachee hatdasRecht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehrgegeben ist. Dies mus rechtzeitig - mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

 

§ 4Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuellzwischen dem Coach/Trainerund dem/der Coacheevereinbartworden sind, gelten die Sätze, die in derPreialisteder Coachs aufgeführt aind. Ale anderenHonorarlisten oder - Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach Rechnungsstellung binnen 10 Tagen zu zahlen. Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen eind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbartenTerminen,verpflichtetsichder/die Coacheeunwiderruflichzur Zahlung desAusfallhonorars ni Höhe von 10 %der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungoverpflichtungtritt nicht ein, wennder/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termine absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalle, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fallen wird jeweilsein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis desunverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht ni Rechnunggestellt. Der/die Coachee hat ni einem solchen Fal keinerlei Ansprüche gegenden Coach. Dieser sohuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird einCoaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalla Übernachtungekosten berechnet.

6)Eine 100%-Geldzurüokgarantie kann im Einzelfall bei Vertragsabschlues vereinbart werden.

Sie greift, wenn nach des vereinbarten Coachingprozesses, die formulierten Ziele nachweislich nicht erreioht eind.

Die Garantie erlischt umgehend wenn der/die Coachee

Termine unentechuldigt versäumt,

die aktive Mitarbeit verweigert,

den Coachingprozess vorzeitigabbricht.

 

§5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrüeklicher Zustimmung des/der Coachee. Aufdie Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft mi Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dassder/die Coachee zustimmen wird.

2) §5 Abs. 1ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beiepieleweise bei Straftaten, oderauf behördliche oder geriohtliche Anordnung auskunftepflichtig iot. Die gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) §5 Abs. 1ist ferner nicht anzuwenden, wenn ni Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Sofern der/die Coachee ein detailliertesProtokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstelltder Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

 

§ 6 Meinungeverschiedenheiten

Meinungeverschiedenheitenaus dem Coaching- bzw. Trainingavertrag und den Allgemeinen Geschäftebedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungovertrages oder der Allgemeinen Geschäftebedingungen ungültig odernichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungovertrages inogesamtnicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr ni freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.



 InTime Coaching Dennis Herold - Driefweg 5 - 26632 Ihlow/ Ostersander // 04943-40 57 89 2 // 0171-21 91 21 8 


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